Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser: 500 Millionen Euro vom Bund

Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt oder eines verwaltet, kennt das Problem: Eine Lademöglichkeit für das E-Auto fehlt. Das Bundesministerium für Verkehr stellt jetzt 500 Millionen Euro bereit, um genau das zu ändern. Ab dem 15. April 2026 können Anträge für Wallboxen und Ladeinfrastruktur in und an Mehrfamilienhäusern gestellt werden.


Was steckt hinter der Förderung?

In Deutschland gibt es rund 3,5 Millionen Mehrparteienhäuser mit insgesamt rund 8,9 Millionen Stellplätzen außerhalb des öffentlichen Straßenraums. Ein Großteil davon hat noch keine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge. Mit dem neuen Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) soll sich das ändern.

Das Programm setzt Maßnahme 3 des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um, den das Bundeskabinett im November 2025 beschlossen hat. Ziel ist es, private Ladeinfrastruktur dort aufzubauen, wo die meisten Menschen wohnen: im Mehrfamilienhaus.

Gefördert werden Wallboxen, Vorverkabelung und der dazugehörige Netzanschluss. Die Förderung ist als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgestaltet und richtet sich an Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von Mehrfamilienhäusern.


Wer kann einen Antrag stellen?

Das Programm ist in drei Förderaufrufe unterteilt, die sich an unterschiedliche Gruppen richten:

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

WEG können direkt Förderung beantragen. Anträge werden nach Eingang bearbeitet. Wer früher beantragt, wird also auch früher bearbeitet.

KMU und Privateigentümer von Mietwohnungen

Wer Wohnungen vermietet und dazu Stellplätze besitzt, zählt ebenfalls zur Zielgruppe. Diese Anträge werden ebenfalls direkt nach Eingang bearbeitet. Für kleine und mittlere Unternehmen kann eine höhere Förderintensität gewährt werden.

Wohnungsbaugesellschaften mit größerem Wohnungsbestand

Größere Wohnungsunternehmen nehmen an einem wettbewerblichen Verfahren teil. Anträge sind bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Die Bewilligung erfolgt nach Abschluss des Verfahrens.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder solche, gegen die ein Insolvenzverfahren läuft.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderbeträge richten sich danach, was je Stellplatz installiert wird:

  • Nur Vorverkabelung (ohne Wallbox): bis zu 1.300 Euro je Stellplatz
  • Wallbox inklusive Vorverkabelung: bis zu 1.500 Euro je Stellplatz
  • Bidirektionaler Ladepunkt: bis zu 2.000 Euro je Stellplatz

Die Förderung wird als Festbetrag ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Liegen die tatsächlichen Kosten unter dem Förderbetrag, wird die Summe entsprechend angepasst.

Nicht förderfähig sind Kosten für Planung, Genehmigung und den laufenden Betrieb der Anlage. Auch das Leasing oder Mieten von Wallboxen wird nicht bezuschusst.


Was wird vorausgesetzt?

Die Förderung ist an konkrete Bedingungen geknüpft:

  • Mind. 3 Wohneinheiten: Das Gebäude muss als Mehrparteienhaus gelten. Es muss überwiegend zu Wohnzwecken genutzt und in mindestens drei abgeschlossene Wohneinheiten aufgeteilt sein.
  • Mind. 6 Stellplätze elektrifizieren: Pro Gebäude müssen mindestens sechs Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden.
  • Mind. 20 % vorverkabeln: Mindestens 20 Prozent aller vorhandenen Stellplätze des Gebäudes müssen vorverkabelt werden, auch wenn dort noch keine Wallbox montiert wird.
  • Max. 22 kW je Ladepunkt: Die maximale Ladeleistung beträgt 22 kW pro Ladepunkt.
  • Betrieb mit erneuerbarer Energie: Die Anlage muss grundsätzlich mit Ökostrom betrieben werden. Eine eigene PV-Anlage ist wünschenswert, aber keine Pflicht.

Die Stellplätze müssen sich außerhalb des öffentlichen Straßenraums befinden, zum Beispiel auf einem Privatparkplatz, in einer Tiefgarage oder einem Garagenkomplex am Gebäude.


Was ist eine Wallbox?

Eine Wallbox ist eine Wandladestation für Elektrofahrzeuge. Sie wird fest an der Wand montiert und direkt ans Stromnetz angeschlossen. Im Vergleich zu einer normalen Haushaltssteckdose bietet sie deutlich mehr Sicherheit und eine höhere Ladeleistung.

Warum nicht einfach eine normale Steckdose?

Eine gewöhnliche Schukosteckdose ist für Dauerbelastung über viele Stunden nicht ausgelegt. Beim Laden eines E-Autos kann das zu Überhitzung und im schlimmsten Fall zu einem Brand führen. Eine Wallbox ist für genau diesen Zweck gebaut: mit Überlastschutz, Fehlerstromschutz und stabiler Leistungsabgabe über viele Stunden.

Typ 2 und CCS

In Deutschland sind zwei Steckerstandards üblich:

  • Typ 2: Der EU-weit einheitliche Standard für Wechselstromladen (AC). Typische Ladeleistungen sind 11 kW oder 22 kW. Fast alle aktuellen E-Autos unterstützen diesen Anschluss.
  • CCS (Combined Charging System): Standard für Gleichstromladen (DC), vor allem für schnelles Laden. Im Hausbereich seltener, aber für zukunftssichere Anlagen relevant.

Beide Typen werden im Rahmen der Förderung unterstützt.

Bidirektionales Laden

Bidirektionale Wallboxen können Strom nicht nur ins Auto laden, sondern auch zurück ins Haus- oder Stromnetz einspeisen. Das Auto dient dann als Pufferspeicher, zum Beispiel für selbst erzeugten Solarstrom. Wegen des höheren Nutzens wird dieser Typ mit bis zu 2.000 Euro je Stellplatz stärker gefördert.


Wie läuft die Antragstellung ab?

Wichtig: Erst Antrag stellen, dann beauftragen

Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein, wenn der Antrag eingereicht wird. Als Beginn zählt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Wer also zuerst eine Elektrofirma beauftragt und danach den Antrag stellt, verliert den Förderanspruch. Einen Netzanschluss beantragen dürfen Sie aber schon vorher.

Wo stellt man den Antrag?

Anträge werden elektronisch über ein digitales Portal beim Projektträger eingereicht: PricewaterhouseCoopers GmbH WPG in Berlin. Das Portal stellt auch Informationen und Hilfestellungen bereit.

Fristen im Überblick

  • Antragsstart: 15. April 2026
  • Frist für WEG und KMU / Privatvermieter: 10. November 2026
  • Frist für Wohnungsbaugesellschaften: 15. Oktober 2026

Nach der Bewilligung

Nach Bewilligung hat man bis zu 36 Monate Zeit, das Vorhaben umzusetzen. Die geförderte Anlage darf während der Umsetzung und einer anschließenden Zweckbindungsfrist nicht abgebaut oder außer Betrieb gesetzt werden. Die Auszahlung erfolgt nachschüssig, also nach Vorlage der Belege.

Fragen & Antworten

Was zählt als Mehrparteienhaus?

Ein Gebäude gilt als Mehrparteienhaus, wenn es überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird und mindestens drei abgeschlossene Wohneinheiten hat. Ein Zweifamilienhaus fällt nicht darunter.

Kann ich als einzelner Wohnungseigentümer in einer WEG Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind sowohl die WEG als Gemeinschaft als auch einzelne Wohnungseigentümer. In der Praxis empfiehlt sich eine gemeinsame Antragstellung der WEG, da so die Mindestanzahl von sechs Stellplätzen leichter erreicht wird.

Welche Ladestation-Typen werden gefördert?

Gefördert werden Ladestationen mit Typ-2-Anschluss (Wechselstrom) und CCS-Anschluss (Gleichstrom). Beide Standards sind in der EU verbreitet und für Privathaushalte geeignet.

Muss die Wallbox mit Ökostrom betrieben werden?

Ja, der Betrieb mit erneuerbarer Energie ist Voraussetzung für die Förderung. Eine eigene PV-Anlage ist dabei nicht zwingend notwendig. Ein zertifizierter Ökostromtarif beim Energieversorger reicht aus.

Können wir die Wallbox von Ihnen installieren lassen?

Ja. Wir installieren Wallboxen in der Region Friesland, Oldenburg und Umgebung. Stellen Sie zuerst den Förderantrag und beauftragen Sie uns danach. Wir beraten Sie, welche Anlage zu Ihrem Gebäude passt.


Quellen


Wallbox installieren lassen

Sie planen eine Wallbox in Ihrem Mehrfamilienhaus? Wir schauen uns Ihr Gebäude an und sagen Ihnen, was technisch möglich ist. Von der Vorverkabelung bis zur fertigen Ladestation kümmern wir uns um die Installation in Friesland, Wilhelmshaven, Oldenburg und Umgebung.